Organerhalt: In welchen Fällen greift man auf die Strategie der Chirurgie zurück?

Organerhalt bei Rektumkarzinom: Falls nach einer Behandlung mit Ziel des Organerhaltes der Tumor nicht ganz verschwunden ist oder in den Nachkontrollen wieder erscheint, muss eine operative Entfernung in Betracht gezogen werden. Auch wenn die zu behandelnde Person keine häufigen Nachkontrollen wünscht oder wahrnehmen kann, muss man das Ziel des Organerhaltes nochmals überdenken.

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